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Reisedokumente für Kosovo und Albanien

Prüfe jedes Familienmitglied einzeln. Die folgenden Einreiseregeln betreffen deutsche Staatsangehörige; ein Wohnsitz in Deutschland allein macht sie nicht auf andere Pässe übertragbar. Bei einer Autofahrt kommen die Regeln der Transitländer hinzu.

Mit deutschen Dokumenten: Was reicht aus?

  • Kosovo und Albanien akzeptieren den deutschen Reisepass, den vorläufigen Reisepass und den regulären Personalausweis. Ein vorläufiger Personalausweis reicht für beide Länder nicht.
  • Für beide Länder muss das Dokument am Tag der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein. Prüfe das konkrete Einreisedatum, nicht nur, ob der Ausweis heute noch gültig ist.
  • Prüfe zusätzlich die Vorgaben deiner Flug- oder Busgesellschaft. Eine Buchungsbestätigung oder ein Foto des Ausweises ersetzt das Original nicht.

Kinder: Wer reist mit?

Jedes Kind braucht ein eigenes, für die Reise akzeptiertes Dokument. Prüfe bei Reisen mit nur einem Elternteil oder mit Großeltern auch Einverständnis und Sorgerecht. Eine Vollmacht erst am Abfahrtstag zu organisieren, kann zu spät sein.

  • Kosovo: Für Kinder unter 15 Jahren ohne Erziehungsberechtigte nennt das Auswärtige Amt eine notariell beglaubigte Zustimmung aller Sorgeberechtigten mit Angabe der Begleitperson.
  • Albanien: Bei nicht mitreisenden Sorgeberechtigten gehören die Einverständniserklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift, eine englische oder albanische Übersetzung und eine internationale Geburtsurkunde dazu. Bei alleinigem Sorgerecht den Nachweis samt Übersetzung mitnehmen.

Anderer Pass, deutscher Aufenthaltstitel

Mit kosovarischem, albanischem oder einem anderen nicht deutschen Pass prüfst du zwei getrennte Fragen: Darfst du ins Ziel- und Transitland einreisen, und womit kehrst du nach Deutschland zurück? Lege dafür Pass und Aufenthaltstitel nebeneinander und kontrolliere beide Ablaufdaten bis zum Rückreisetag.

Beispiel: Der Pass ist noch zwei Jahre gültig, die Aufenthaltskarte läuft aber während des Urlaubs ab. Kläre die Rückreise vor der Abfahrt mit deiner Ausländerbehörde; eine Terminbestätigung für die Verlängerung ist kein Ersatz für die nötigen Reisedokumente.

Fiktionsbescheinigung: Auf den Absatz achten

Die deutsche Fiktionsbescheinigung ist nicht immer reisetauglich. Eine gültige Bescheinigung nach § 81 Absatz 4 AufenthG ermöglicht die Wiedereinreise nach Deutschland zusammen mit einem gültigen Pass oder Passersatz. Eine Bescheinigung nach Absatz 3 berechtigt dagegen nicht zur Wiedereinreise.

Schau auf das angekreuzte Feld. Lass dir bei Unsicherheit vor der Buchung von deiner Ausländerbehörde erklären, welche Unterlagen du mitnehmen musst. Die Einreisebedingungen anderer Länder prüfst du weiterhin separat.

Deine kurze Liste pro Person

  • Name und Staatsangehörigkeit; Dokumentart und Ablaufdatum.
  • Hin- und Rückreisedatum; alle Transitländer und deren Anforderungen.
  • Bei Kindern: Begleitpersonen, Einverständnis, Sorgerechtsnachweis und nötige Übersetzungen.
  • Originale griffbereit, Kopien getrennt davon und auch offline verfügbar.

Offizielle Quellen

Öffne die Quellen vor deinem nächsten Schritt erneut. Regeln und Zuständigkeiten können sich seit unserer Prüfung geändert haben.

Kosovo: Einreise, Straßenverkehr und VersicherungAuswärtiges Amt Albanien: Reisedokumente und Reisen mit KindernAuswärtiges Amt Fiktionsbescheinigung: Unterschied zwischen § 81 Absatz 3 und 4Landesamt für Einwanderung Berlin
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